KI-Transparenz
Hier steht, wo auf dieser Website und in unseren Projekten künstliche Intelligenz im Spiel ist und wie wir die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, „AI Act“) in ihrer jeweils geltenden Fassung umsetzen.
Auf dieser Website
- Die Website enthält kein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung und keine automatisch erzeugten Antworten. Der Assistent unten rechts ist ein geführter Dialog: Sie wählen eine Frage, er zeigt die Antwort, die wir vorab geschrieben haben. Er erzeugt keine Texte und lernt nicht dazu. Sein Gesicht ist das des Erzählers auf der Startseite und dient nur der Gestaltung.
- Der KI-Check ist ein Fragebogen mit festen Regeln. Er heißt so, weil er klärt, wo sich KI in Ihrem Unternehmen lohnt, nicht weil er selbst KI nutzt. Er läuft nur in Ihrem Browser.
- Texte, Gestaltung und Programmcode dieser Website haben wir mit Unterstützung von KI-Werkzeugen erstellt. Jede Aussage haben wir vor der Veröffentlichung geprüft und verantworten sie selbst.
In unseren Projekten
Rollen nach der KI-Verordnung
Wer ein KI-System unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, ist in der Regel Anbieter (Art. 3 Nr. 3), wer es in eigener Verantwortung nutzt, Betreiber (Art. 3 Nr. 4). Bauen wir ein System für Ihr Unternehmen, legen wir die Rollen und die damit verbundenen Pflichten in einem KI-Anhang zum Vertrag schriftlich fest.
Verbotene Praktiken und Hochrisiko-Systeme
Systeme mit Praktiken nach Art. 5 KI-Verordnung (etwa Manipulation, Social Scoring oder unzulässige Emotionserkennung am Arbeitsplatz) bauen wir nicht. Vorhaben, die unter die Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III fallen könnten, etwa Bewerberauswahl oder Kreditwürdigkeit, übernehmen wir nur nach gesonderter Prüfung und gesonderter Vereinbarung.
Transparenz gegenüber Nutzern
Systeme, die direkt mit Menschen sprechen, gestalten wir so, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI interagieren (Art. 50 Abs. 1). Wo die KI-Verordnung es verlangt, werden KI-erzeugte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet (Art. 50 Abs. 2).
Menschliche Kontrolle und Qualität
KI-Ergebnisse können falsch sein. Deshalb planen wir in jedem System eine Prüfung durch Menschen ein, wo Ergebnisse Folgen haben, messen die Qualität mit festen Testfällen und protokollieren, was das System tut.
KI-Kompetenz
Nach Art. 4 KI-Verordnung fördern Anbieter und Betreiber die KI-Kompetenz der Menschen, die mit den Systemen arbeiten. Für Ihr Team bieten wir dazu den KI-Workshop mit schriftlichem Nachweis an.
Modelle und Daten
- Standard sind Hosting und Open-Source-Modelle bei Anbietern mit Rechenzentren in Deutschland.
- Andere KI-Modelle mit Verarbeitung in der Europäischen Union setzen wir nur mit Ihrer Zustimmung ein.
- Anbieter außerhalb der EU nutzen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und einer zulässigen Grundlage für die Übermittlung.
- Für jedes Projekt schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Ihre Daten werden ohne Ihre Zustimmung nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
Fragen
Schreiben Sie uns an hello@intragentic.de. Die Einzelheiten regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der KI-Anhang zum jeweiligen Vertrag.
Stand: Oktober 2026