Den Digitalbonus Bayern für ein KI-Vorhaben beantragen
Wer den Digitalbonus Bayern bekommt, wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft und was bei KI-Vorhaben voraussichtlich zählt. Stand Oktober 2026.
Nehmen wir einen erfundenen Elektrobetrieb in Bamberg mit 24 Beschäftigten, davon drei Auszubildende. Die Inhaberin schreibt Angebote abends aus E-Mails und Telefonnotizen. Künftig soll eine KI die Entwürfe aus Anfrage und Preisliste vorbereiten, und dafür will sie den Digitalbonus Bayern beantragen. Ein Bekannter meint, das erledige der Dienstleister, und der Freistaat zahle die Hälfte. Beides stimmt so nicht.
Die KI schlägt Positionen, Mengen und Preise vor. Die Inhaberin prüft jedes Angebot und gibt es frei, bevor es zum Kunden geht. Über Preise und Nachlässe entscheidet die KI nicht.
Stand: 21. Oktober 2026. Verbindlich sind nur die Förderrichtlinie und die Auskunft Ihrer Bezirksregierung. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
Wer den Digitalbonus bekommt
Antragsberechtigt sind kleine, gewerbesteuerpflichtige Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern, in der das Vorhaben auch eingesetzt wird. Klein heißt nach Nr. 3.1 der Förderrichtlinie: weniger als 50 Mitarbeiter, gezählt in Vollzeitäquivalenten, und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Teilzeit zählt anteilig, Auszubildende müssen nicht mitgezählt werden (Vollzugshinweise Nr. 4, die Erläuterungen zur Richtlinie). Freie Berufe sind nur als Gewerbebetrieb dabei, Arztpraxen, Kliniken, Seniorenheime und ähnliche Einrichtungen gar nicht (Nr. 3.2, Vollzugshinweise Nr. 6). Für mittlere und größere Unternehmen gilt der Digitalbonus nicht.
KI gehört zum Förderbereich Digitalisierung (Nr. 2.1), daneben gibt es IT-Sicherheit (Nr. 2.2). Bis zum Programmende am 31. Dezember 2027 erhält jeder Betrieb je Förderbereich nur eine Förderung (Nr. 6.1, Nr. 10).
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ab 4.000 Euro Ausgaben (Nr. 5.4). Der Digitalbonus Standard bringt höchstens 7.500 Euro (Nr. 5.4.1). Der Digitalbonus Plus für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt bringt höchstens 30.000 Euro und wird nur einmal gewährt (Nr. 5.4.2). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, bei Überzeichnung kann ein Antrag scheitern (Vorbemerkung, Nr. 7.2).
Der Antrag Schritt für Schritt
- Voraussetzungen prüfen. Größe, Branche, frühere Anträge seit Juli 2024 und De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre (Nr. 8, Häufige Fragen).
- ELSTER-Unternehmenskonto anlegen. Den Antrag stellt Ihr Betrieb selbst, über sein eigenes ELSTER-Unternehmenskonto „für eine Organisation“, auch als Einzelunternehmen. Dienstleister und Fördermittelberater dürfen weder den Antrag stellen noch Ihr Zertifikat nutzen (Nr. 7.3, Startseite).
- Angebot einholen, nichts beauftragen. Erst Antrag, dann Auftrag. Als Beginn zählt schon eine verbindliche Bestellung oder ein erteilter Auftrag (Nr. 4.1), laut Programmseite auch ein mündlicher. Wer nach dem Beginn noch beantragt, riskiert den Vorwurf des Subventionsbetrugs (Häufige Fragen). Vorher erlaubt ist nur Beratung zur Planung oder Strukturierung des Vorhabens, die zwingend vor dem Antrag stattfinden muss (Vollzugshinweise Nr. 21).
- Bezirksregierung finden. Zuständig ist die Regierung am Ort der Umsetzung, nicht am Sitz des Dienstleisters (Nr. 7.1, Seite Antragstellung). In Franken sind das die Regierungen von Mittel-, Ober- oder Unterfranken, für unseren Bamberger Betrieb Oberfranken. Vor einem Plus-Antrag wenden Sie sich an sie, mit einer genauen Beschreibung des Innovationsgehalts (Programmseite).
- Zum Monatsbeginn absenden. Monatlich wird ein festes Kontingent freigegeben. Es öffnet am ersten Werktag des Monats um 10 Uhr, ein Samstag zählt nicht als Werktag (Häufige Fragen, Archivstand September 2025). Ist es ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter.
- Eingangsbestätigung abwarten. Erst mit der Bestätigung per E-Mail dürfen Sie beauftragen, auf eigenes Risiko (Nr. 4.1, Seite Antragstellung). Den Bescheid müssen Sie dafür nicht abwarten.
- Umsetzen und vorfinanzieren. Nach dem Bescheid haben Sie 18 Monate Zeit (Nr. 7.6). In diesem Zeitraum bezahlt Ihr Betrieb alle Rechnungen zuerst selbst.
- Auszahlung nach Abschluss. Mit der Projektmitteilung stellen Sie den Auszahlungsantrag. Gezahlt wird einmal am Ende, ohne Zwischenauszahlung (Nr. 7.7, Häufige Fragen).
- Drei Jahre nutzen. So lange gilt ab Inbetriebnahme die Zweckbindung, sonst droht eine Rückforderung (Nr. 7.8).
Was bei KI-Vorhaben voraussichtlich zählt
Zuwendungsfähig sind Leistungen externer Anbieter für die Einführung einer Anwendung, Beratung und Schulung dazu bis zur Hälfte der Ausgaben (Nr. 5.2.1). Standard-Hardware, Reisekosten und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zählen nicht (Nr. 5.3, Vollzugshinweise Nr. 1). Alle Preise sind netto. Was zählt, entscheidet die Bezirksregierung. Unsere Einschätzung, ohne Zusage:
- KI-Workshop (1.490 €) und KI-Sprint (4.900 €) allein. Sicher nicht, denn Beratung und Schulung ohne eingeführte Anwendung werden nicht gefördert (Nr. 5.3.7).
- Workshop als Schulung im Build. Offen, denn er zählt nur mit Bezug zur eingeführten Anwendung (Programmseite).
- Sprint vor dem Antrag. Voraussichtlich erlaubt, solange er nur plant; darüber hinaus nichts beauftragen. Ob Tests mit echten Daten noch Planung sind und ob die Kosten später mitzählen, ist offen.
- Prototyp (ab 14.900 €). Voraussichtlich förderfähig, im Standard. Er verbraucht den einen Antrag im Förderbereich Digitalisierung. Ob ein Test-Prototyp die Zweckbindung erfüllt, ist offen.
- Produktiv-Build (ab 29.000 €). Voraussichtlich förderfähig. Plus nur, wenn die KI inhaltlich und bei den Kosten im Mittelpunkt steht und der Innovationsgehalt anerkannt wird (Vollzugshinweise Nr. 17). Eine vergleichbare Individualprogrammierung gilt laut Programmseite als Standard.
- Betrieb (ab 490 € im Monat). Offen. Laufende Entgelte zählen höchstens 18 Monate (Vollzugshinweise Nr. 11). Ob Hosting, Überwachung und Updates dazugehören, ist ungeklärt.
- Lokale KI im Haus (ab 4.900 € Einrichtung). Die Hardware kauft Ihr Betrieb selbst; als Standard-Hardware ist sie nicht förderfähig (Nr. 5.3.1). Ob die Einrichtung zählt, ist offen.
Rechenbeispiel zum Produktiv-Build
Rechenbeispiel, keine Zusage. Wir nehmen einen Build zum Einstiegspreis von 29.000 € an und rechnen netto. Weitere Annahmen: Alle Positionen werden anerkannt, Beratung und Schulung liegen unter der Hälfte, der Sprint bleibt außen vor.
Wird der Innovationsgehalt anerkannt, beträgt der Zuschuss im Plus 14.500 €, Ihr Anteil ebenfalls 14.500 €. Ohne diese Anerkennung bleibt es beim Standard: höchstens 7.500 € Zuschuss, Ihr Anteil 21.500 €. In beiden Fällen streckt Ihr Betrieb zuerst die vollen 29.000 € vor.
Eigene Beträge rechnen Sie auf unserer Seite zum Digitalbonus Bayern durch.
Was Intragentic liefert und was nicht
Von uns bekommen Sie Angebot und Leistungsbeschreibung, aufgeschlüsselt nach Entwicklung, Beratung und Schulung, Betriebsmonaten und Reisekosten. Den Antrag stellen wir nicht, eine Förderung sagen wir nicht zu, und wir beraten nicht zur Förderung. Unsere Preise richten sich nach der Leistung, nicht nach Förderschwellen. Zur steuerlichen Behandlung des Zuschusses fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Ob Ihr Betrieb für den Digitalbonus infrage kommt und welche Aufgabe sich für den Anfang eignet, zeigt der KI-Check.
Quellen
Alle Links abgerufen am 21.10.2026. Die Seiten von digitalbonus.bayern waren an diesem Tag gesperrt; geprüft wurden gespeicherte Fassungen mit dem genannten Archivstand.
- Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ vom 27. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 315), zuletzt geändert am 7. Oktober 2025 (BayMBl. Nr. 435), Fassung ab 01.11.2025, Vorbemerkung, Nr. 2, 3, 4.1, 5, 6.1, 7, 8, 10. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7071_W_14585
- Bayerisches Ministerialblatt 2025 Nr. 435 (Auszahlung nach Projektmitteilung, Nr. 7.7). https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2025-435/
- Digitalbonus Bayern, Förderprogramm, Archivstand 29.09.2026. https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
- Digitalbonus Bayern, Antragstellung, Archivstand 12.07.2026. https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/
- Digitalbonus Bayern, Startseite, Archivstand 13.07.2026. https://www.digitalbonus.bayern/
- Digitalbonus Bayern, Häufige Fragen, Archivstand 29.09.2025. https://www.digitalbonus.bayern/haeufige-fragen/
- Digitalbonus Bayern, Vollzugshinweise, Nr. 1, 4, 6, 11, 17, 21; Fassung V2 vom 01.11.2024 (Archivstand 06.12.2024); die neuere Fassung V3 vom 01.05.2025 war am Abruftag nicht abrufbar. https://www.digitalbonus.bayern/fileadmin/user_upload/digitalbonus/dokumente/Vollzugshinweise_Digitalbonus.pdf
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